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<p data-content="lead">Der Bundesrat hat die Änderung der Verordnung über die Unfallversicherung genehmigt. Mit dieser Anpassung soll der Zuschlag für die ratenweise Zahlung der Unfallversicherungsprämien an die veränderten Marktverhältnisse angepasst werden. Damit werden die Arbeit­geber entlastet. Die Änderung wird per 1.&nbsp;Januar&nbsp;2023 in Kraft treten.</p>

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