Issue
Lead

<p data-content="lead">Bei der Verrechnungssteuer soll das Meldeverfahren im Konzern neu ab einer Beteiligungsquote von 10 Prozent und für alle juris­tischen Personen möglich sein, die eine sol­che qualifi­zierte Beteiligung halten. Weiter wird die in inter­nationalen Verhältnissen einzuholende Bewil­li­gung fünf statt drei Jahre gelten. Der Bundesrat hat die Änderungen verabschiedet, die auf den 1.&nbsp;Januar&nbsp;2023 in Kraft treten.</p>

Tags
Date