Der Regierungsrat hat zwei Beschlüsse des Kantonsrates zum Steuergesetz per 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt, nachdem dagegen kein Referendum ergriffen worden ist. Zum einen geht es um die Erhöhung der zulässigen Abzüge für Zuwendungen an politische Parteien (20 000 Franken für die verheirateten und 10 000 Franken für die übrigen Steuerpflichtigen), zum anderen um die rechtliche Grundlage für die elektronische Einreichung der Steuererklärung sowie um einen Nachvollzug des Bundesrechts betreffend Nachsteuer und Steuerstrafrecht, wovon die Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen und die Einführung der straflosen Selbstanzeige schon seit dem 1. Januar 2010 direkte Anwendung finden.
(Medienmitteilung, Regierungsrat Kt. ZH, 3.11.11, www.zh.ch)