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Die neuen Prozessgesetze des Bundes führen zu Veränderungen in der Zürcher Gerichtslandschaft. Der Regierungsrat hat dem Kantonsrat die Vorlage zur Anpassung der kantonalen Behördenorganisation und des kantonalen Prozessrechts in Zivil- und Strafsachen vorgelegt. Nötig sind dafür neben diversen Anpassungen auf Gesetzesstufe auch zwei Verfassungsänderungen. Keinen Platz mehr gibt es für das Kassations- und das Geschworenengericht. Die neuen Bestimmungen sollen am 1. Januar 2011 in Kraft treten.

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Die vollständige Presse­meldung finden Sie unter:
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(Medienmitteilung, Regierungsrat Kt. ZH, 13.08.09, www.zh.ch)

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