Am 1. Januar 2010 sind die Bestimmungen des Bundes über die straflose Selbstanzeige in Kraft getreten. Während in früheren Jahren jeweils zwischen 250 und 350 Selbstanzeigen eingegangen und erledigt worden sind, haben sich seit Anfang 2010 bereits über 600 Personen selber angezeigt. Nur gerade 2% der Selbstanzeigen betreffen juristische Personen. Die im ersten Halbjahr erledigten Selbstanzeigen ergaben Nachsteuern in der Höhe von 25 Millionen Franken (20 Millionen Franken entfallen auf Kanton und Gemeinden, 5 Millionen Franken auf den Bund). Früher beliefen sich die Steuererträge aus Selbstanzeigen für ein ganzes Jahr auf 6 bis 7 Millionen Franken für Kanton und Gemeinden und 1 bis 1,5 Millionen Franken für den Bund. Die Straflosigkeit der Selbstanzeige führte damit nach nur 6 Monaten annähernd zu einer Verdreifachung der Steuererträge aus solchen Verfahren.
(Medienmitteilung, Regierungsrat Kt. ZH, 20.07.10, www.zh.ch)