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Am 1. Januar 2010 sind die Bestimmungen des Bundes über die straflose Selbstanzeige in Kraft getreten. Während in ­früheren Jahren jeweils zwischen 250 und 350 Selbstanzeigen eingegangen und erledigt worden sind, haben sich seit Anfang 2010 bereits über 600 Personen selber angezeigt. Nur gerade 2% der Selbstanzeigen betreffen juristische Personen. Die im ersten Halbjahr erledigten Selbstanzeigen ergaben Nachsteuern in der Höhe von 25 Millionen Franken (20 Mil­lionen Franken entfallen auf Kanton und Gemeinden, 5 Millionen Franken auf den Bund). Früher beliefen sich die Steuererträge aus Selbstanzeigen für ein ganzes Jahr auf 6 bis 7 Millionen Franken für Kanton und Gemeinden und 1 bis 1,5 Millionen Franken für den Bund. Die Straflosigkeit der Selbstanzeige führte damit nach nur 6 Monaten annähernd zu einer Verdreifachung der Steuererträge aus solchen Verfahren.

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(Medienmitteilung, Regierungsrat Kt. ZH, 20.07.10, www.zh.ch)

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