Der Bundesrat hat die Botschaft zum Zweitwohnungsgesetz verabschiedet. Darin wird festgelegt, wie die Zweitwohnungsinitiative umgesetzt werden soll. Grosse Bedeutung misst der Gesetzesentwurf dem Schutz bestehender Wohnungen bei. Wohnungen, die am Tag der Annahme der Initiative schon bestanden oder rechtskräftig bewilligt waren, dürfen frei umgenutzt werden. Grundsätzlich verboten ist der Neubau von Zweitwohnungen in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent. Der bundesrätliche Entwurf erlaubt jedoch unter strengen Voraussetzungen, dass in geschützten Baudenkmälern sowie in ortsbild- und landschaftsprägenden Bauten neue Zweitwohnungen mit «kalten Betten» erstellt werden dürfen.
(Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK, 19.02.14, www.uvek.admin.ch)